Regelungen und Empfehlungen zum Punktspielstart (Stand: 20.08.2021)

Liebe Tischtennisfreunde,

der HTTV hat auf Ergänzungen der Regeln und Empfehlungen hingewiesen:

Auch in Hamburg gilt seit Montag, den 23.08.2021, dass alle Personen, die nicht geimpft oder genesen sind, einen negativen Antigen-Schnelltest (nicht älter als 24 Stunden) oder einen negativen PCR-Test (nicht älter als 48 Stunden) vorlegen müssen. Kinder bis zur Vollendung des siebten Lebensjahres sind von der Erbringung eines negativen Coronavirus-Testnachweises befreit; die Befreiung gilt ferner für Schülerinnen und Schüler, die eine Schule in Hamburg oder eine Schule der anderen Länder besuchen.

Hier die komplette Information (Ergänzungen sind in roter Schrift dargestellt):

Regelungen und Empfehlungen zum Punktspielstart (Stand: 20.08.2021)

Auch wenn im Einzelhandel die Verpflichtung der Datenerfassung über die Luca-App ab Sonnabend (28.08.2021) aufgehoben wird, müssen wir beim Sport weiterhin die Daten mit der Luca-App oder in Listenform erfassen. Wichtig dabei ist die Angabe der Anwesenheitszeit (Kommt; Geht). Was ebenfalls nicht wegfällt sind die Hygienevorschriften. Mir ist aufgefallen, dass (zumindest gestern) kein Desinfektionsmittel im Eingang zur Halle stand. Ob die Desinfektion der Duschen und der Toilette erfolgt, weiß ich nicht. Wir sollten aber alle darauf achten, dass die Desinfektion erfolgt. Wir dürfen gerade jetzt, wo die Zahlen wieder ansteigen, nicht nachlässig und unvorsichtig werden. Bitte achtet alle darauf.

Da die Meldungen zum Training nach wie vor geringer sind als die erlaubte Höchstteilnehmerzahl, sehe ich ab sofort von der Erstellung der monatlichen Tabellen ab. Bitte achtet weiterhin auch auf die Abstandsregeln.

Zum Schluss nun noch ein Hinweis:

Neben den Daten 22.09.2021 und 10.11.2021 ist die Imstedt-Arena auch in den Herbstferien (04.10.2021 bis 15.10.2021) geschlossen.

Bitte achtet also bei einer Spielverlegung eines Heimspiels auf diese Daten.

Euer Vorstand

Schließung der Sportanlagen in 11.2020

Die Bundeskanzlerin und die Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder haben gestern beschlossen, dass – neben vielen anderen Einschränkungen im öffentlichen und privaten Bereich – die öffentlichen und privaten Sportanlagen für den Freizeit- und Amateursportbetrieb ab dem 02.11.2020 geschlossen werden.

Die entsprechende Änderung der Hamburgischen SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung (der Behörde für Arbeit, Gesundheit, Soziales, Familie und Integration) sowie eine aktualisierte Handlungsempfehlung (unseres Federführers) liegen uns aufgrund der Kürze der Zeit noch nicht vor; ob wir diese noch vor dem kommenden Wochenende erhalten werden, ist ungewiss. Zu den im Beschluss genannten Sportanlagen zählen auch die Schulturnhallen.

Daher möchten wir Sie bereits jetzt darüber informieren, dass die von Ihrem Verein genutzte Schulturnhalle ab Montag, dem 02.11.2020 für den Vereinssport geschlossen wird – diese neue Regelung gilt bis zum 30.11.2020!

Der Trainings- und Spielbetrieb in den Schulturnhallen ist daher vom 02.11. bis zum 30.11.2020 nicht möglich.

Eine TT-Saison unter Corona-Bedingungen

Die aktuelle Corona-Lage ist leider sehr dynamisch. Seit dem 01.09.2020 gilt in Hamburg die aktuelle Eindämmungsverordnung. Aufgrund dieser neuen Verordnung wurden die Regelungen und Empfehlungen für den Punktspielstart angepasst.
 
 
Zugrunde gelegt wurden hierbei die einzelnen Verordnungen der Hamburger Behörden und das Schutzkonzept des DTTB.
 
Die Regelungen und Empfehlungen wurden vom Präsidium am 25.08.2020 beschlossen.
 

Sperrung aller Sportanlagen bis 30.04.2020

Aufgrund der erlassenen Allgemeinverfügung der Behörde für Gesundheit und Verbraucherschutz ist der Sportbetrieb (= Trainings- und Spielbetrieb) auf und in allen öffentlichen und privaten Sportanlagen untersagt; diese Allgemeinverfügung gilt ab sofort (16.03.2020) und zunächst bis einschließlich 30.04.2020.

https://www.hamburg.de/contentblob/13721244/478958bdded12fd2f8ebc6769f327079/data/2020-03-15-pdf-allgemeinverfuegung.pdf

Sie alle sind mit Ihren Sportlerinnen und Sportlern von dieser Regelung bei der Nutzung der Sportanlagen in Nord  betroffen.

Stellen Sie deshalb ab sofort zunächst bis zum 30.04.2020 den Trainingsbetrieb ein und informieren alle betreffenden Trainerinnen und Trainer und Nutzerinnen und Nutzer.

Das gilt für jeglichen Polizei-, Vereins- und Schulsport.

Wir bitten um Verständnis und die unbedingte Einhaltung dieser Maßnahme.

Informationen zur Dauer dieser Maßnahme werden zu gegebenem Zeitpunkt durch das Bezirksamt Hamburg-Nord bekanntgegeben.