Sperrung aller Sportanlagen bis 30.04.2020

Aufgrund der erlassenen Allgemeinverfügung der Behörde für Gesundheit und Verbraucherschutz ist der Sportbetrieb (= Trainings- und Spielbetrieb) auf und in allen öffentlichen und privaten Sportanlagen untersagt; diese Allgemeinverfügung gilt ab sofort (16.03.2020) und zunächst bis einschließlich 30.04.2020.

https://www.hamburg.de/contentblob/13721244/478958bdded12fd2f8ebc6769f327079/data/2020-03-15-pdf-allgemeinverfuegung.pdf

Sie alle sind mit Ihren Sportlerinnen und Sportlern von dieser Regelung bei der Nutzung der Sportanlagen in Nord  betroffen.

Stellen Sie deshalb ab sofort zunächst bis zum 30.04.2020 den Trainingsbetrieb ein und informieren alle betreffenden Trainerinnen und Trainer und Nutzerinnen und Nutzer.

Das gilt für jeglichen Polizei-, Vereins- und Schulsport.

Wir bitten um Verständnis und die unbedingte Einhaltung dieser Maßnahme.

Informationen zur Dauer dieser Maßnahme werden zu gegebenem Zeitpunkt durch das Bezirksamt Hamburg-Nord bekanntgegeben.