Schließung der Sportanlagen in 11.2020

Die Bundeskanzlerin und die Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder haben gestern beschlossen, dass – neben vielen anderen Einschränkungen im öffentlichen und privaten Bereich – die öffentlichen und privaten Sportanlagen für den Freizeit- und Amateursportbetrieb ab dem 02.11.2020 geschlossen werden.

Die entsprechende Änderung der Hamburgischen SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung (der Behörde für Arbeit, Gesundheit, Soziales, Familie und Integration) sowie eine aktualisierte Handlungsempfehlung (unseres Federführers) liegen uns aufgrund der Kürze der Zeit noch nicht vor; ob wir diese noch vor dem kommenden Wochenende erhalten werden, ist ungewiss. Zu den im Beschluss genannten Sportanlagen zählen auch die Schulturnhallen.

Daher möchten wir Sie bereits jetzt darüber informieren, dass die von Ihrem Verein genutzte Schulturnhalle ab Montag, dem 02.11.2020 für den Vereinssport geschlossen wird – diese neue Regelung gilt bis zum 30.11.2020!

Der Trainings- und Spielbetrieb in den Schulturnhallen ist daher vom 02.11. bis zum 30.11.2020 nicht möglich.